Das Kurhotel Holzapfel gilt als Rehabilitationseinrichtung und ist eine anerkannte private Krankenanstalt gem. § 30 Gewerbeordnung und des § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften des Bundes. Das Hotel besitzt die zur Durchführung einer besonderen Heilbehandlung notwendigen Einrichtungen. Somit ist das Sanatorium Holzapfel auch beihilfefähig nach § 107 Abs. 2 SGB V. Die ärztliche Leitung der Arztpraxis im Traditionshaus untersteht Herrn Dr. med. Karl von Moreau, Allgemeinarzt, Kur- und Badearzt.